Das SEM reichte am 25. Februar 2019 bei den marokkanischen Behörden erneut eine Identifikationsanfrage bezüglich des Gesuchsgegners ein (MIact. 334 ff.). Am 28. Februar 2019 teilte das SEM mit, dass die algerischen Behörden den Gesuchsgegner bis anhin nicht hätten identifizieren können (MI-act. 338 f.).