Am 18. Dezember 2025 ordnete das MIKA die vorläufige Festnahme und direkte Zuführung des Gesuchsgegners im Anschluss an den Strafvollzug an (MI-act. 201). Dem Entscheid des Amtes für Justizvollzug des Sicherheitsdepartementes des Kantons Basel-Statt vom 27. November 2025 ist zu entnehmen, dass der Gesuchsgegner per 5. Januar 2026 bedingt aus der Haft entlassen werden soll (MI-act. 171 ff.). Gemäss Transportauftrag der Haftleitstelle der Kantonspolizei Basel-Stadt wurde der Gesuchsgegner am 5. Januar 2026, 06.15 Uhr, der Kantonspolizei Aargau zu Handen des MIKA übergeben (MIact. 200).