Anlässlich einer Polizeikontrolle wurde der Gesuchsgegner am 7. Oktober 2025 im Kanton Basel-Landschaft verhaftet (MI-act. 155). In der Folge verbüsste er im Gefängnis R._____ bis zur bedingten Entlassung am 5. Januar 2026 diverse weitere Ersatzfreiheitsstrafen (MI-act. 156 ff., 171 ff.). Nachdem das SEM am 2. September 2025 eine Identifikationsanfrage an die tunesischen Behörden übermittelt hatte (MI-act. 147), wurde der Gesuchsgegner am 23. Oktober 2025 durch die tunesischen Behörden als A._____, geboren am tt.mm.jjjj, identifiziert (MI-act. 162, 165 f.).