Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft verurteilte den Gesuchsgegner mit Strafbefehl vom 27. Mai 2024 wegen mehrfachen versuchten Diebstahls sowie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (MI-act. 54 ff.). Am 11. Juni 2024 trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf das Asylgesuch nicht ein und wies den Gesuchsgegner nach Italien, den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat, weg (MI-act. 40 ff.). Anlässlich des am 27. August 2024 mit dem Amt für Migration und Bürgerrecht Kanton Basel-Landschaft geführten Ausreisegesprächs gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er sei nicht bereit, nach Italien zurückzukehren (MI-act. 65).