Nachdem er sich gemäss eigenen Angaben zwischenzeitlich bei Freunden in der Westschweiz aufgehalten hatte (MI-act. 566), wurde der Gesuchsgegner am 7. September 2025 von der Stadtpolizei Baden angehalten, festgenommen und kurzzeitig inhaftiert (MI-act. 547 ff.). Tags darauf wurde er in den Strafvollzug versetzt (MI-act. 554). Am 10. September 2025 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen begleiteten Ausschaffungsflug (DEPA) nach Algerien an (MI-act. 562 f.). Der auf den 17. Oktober 2025 gebuchte Flug musste aufgrund administrativer Gründe jedoch am 29. September 2025 annulliert werden (MIact. 568).