Am 8. Juli 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau einen Strafbefehl wegen eines geringfügigen Diebstahls, den der Gesuchsgegner am 2. Juni 2020 begangen hatte (MI-act. 537 ff.). Mit Strafbefehl vom 5. Oktober 2020 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Gesuchsgegner zudem zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen wegen Hausfriedensbruchs, begangen am 24. Juni 2020 (MI-act. 542 ff.). Am 12. November 2020 informierte das MIKA das SEM, dass der Gesuchsgegner seit dem 2. September 2020 (erneut) als verschwunden galt (MIact. 541).