Vom 5. September 2017 bis zum 8. März 2018 befand sich der Gesuchsgegner aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs im Strafvollzug. Gestützt auf eine Festnahmeanordnung des MIKA wurde der Gesuchsgegner im Anschluss an die Entlassung aus dem Strafvollzug dem MIKA zugeführt, wo er am 9. März 2018 befragt und ihm das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer ausländerrechtlichen -3-