Ab dem 27. August 2014 galt der Gesuchsgegners zunächst als verschwunden (MI-act. 135). Am 17. Juni 2015 wurde er im Rahmen einer Dublin-Überstellung aus Deutschland in die Schweiz zurückgeführt (MIact. 142 f.). Ab dem 25. Juli 2016 galt der Gesuchsgegner erneut als verschwunden (MI-act. 198) und wurde sodann am 7. August 2017 aus den Niederlanden in die Schweiz zurückgeführt (MI-act. 203 f.).