A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge im Juli 2013 illegal in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 14). Wegen seiner rechtswidrigen Einreise, seines rechtswidrigen Aufenthalts und einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung wurde er am 21. Juli 2013 von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt (MI-act. 239). Am 11. September 2013 verfügte das Zürcher Migrationsamt eine zeitlich unlimitierte Ausgrenzung für das gesamte zürcherische Kantonsgebiet (MI-act. 3).