Anlässlich eines Telefongesprächs mit dem MIKA bestritt der Gesuchsgegner am 12. Dezember 2024 erneut seine inzwischen eruierten Personalien und seine algerische Staatsangehörigkeit. Zudem gab er bekannt, statt nach Algerien zu seinem Onkel nach Italien reisen zu wollen und noch etwas Zeit zur Beschaffung seiner libyschen Dokumente zu benötigen (MIact. 285). Der Gesuchsgegner nahm am 28. Mai 2025 am obligatorischen konsularischen Ausreisegespräch (Counseling) mit dem algerischen Generalkonsulat teil (MI-act. 300).