Sodann wurde er aufgefordert, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 201). Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen oder freiwillig und ordentlich auszureisen, tauchte der Gesuchsgegner jedoch unter und galt ab dem 10. August 2022 als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 213). Offenbar reiste er ins europäische Ausland aus, jedenfalls wurde er am 25. September 2025 aus den Niederlanden in die Schweiz rücküberführt (MI-act. 231).