Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den Gesuchsgegner am 30. Juni 2022 wegen Raubs, versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und sprach einen Landesverweis von zehn Jahren aus (MI-act. 189 ff.). Das MIKA führte am 2. August 2022 mit dem Gesuchsgegner ein Ausreisegespräch, anlässlich dessen er angab, palästinensischer Staatsangehöriger zu sein und nicht in seinen Heimatstaat zurückkehren zu wollen (MIact. 199 f.). Ab dem 10. August 2022 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 213).