Am 21. Dezember 2021 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen eines Dub- lin-Verfahrens aus den Niederlanden in die Schweiz überstellt (MI-act. 70). Diesmal meldete er sich anweisungsgemäss beim Schalter des MIKA (MIact. 72). In der Folge wurde das Asylverfahren wieder aufgenommen (MIact. 77). Am 6. Januar 2022 wurde der Gesuchsgegner wegen des Verdachts auf einen Raubüberfall vorläufig festgenommen (MI-act. 81 ff.). Am 9. Januar 2022 wurde er wegen des Verdachts auf einen Einbruchdiebstahl erneut festgenommen und befand sich in der Folge bis zum 30. Juni 2022 in Untersuchungshaft (MI-act. 84 ff.; 191).