Zudem reichte er beim MIKA und beim SEM am 19. August 2025 ein Schreiben ein, in dem er ausdrücklich erklärte, nicht freiwillig nach Kolumbien zurückzureisen und kein entsprechendes Formular unterzeichnen zu wollen (MI-act. 154 ff.). Schliesslich erklärte der Gesuchsgegner anlässlich der Befragung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mehrfach, er könne nicht nach Kolumbien zurückreisen (MI-act. 172 ff.). Einzig eine Ausreise in einen Drittstaat, etwa nach Spanien, könne er sich -7-