Fluginformationen (MI-act. 157 f.). Am 20. August 2025 annullierte das MIKA den Flug (MI-act. 160). Mit Schreiben vom 21. August 2025 teilte das SEM mit, dass das Schreiben des Gesuchsgegners vom 19. August 2025 kein neues Gesuch darstelle, das SEM daher kein neues Verfahren eröffne und der Gesuchsgegner nach wie vor verpflichtet sei, die Schweiz zu verlassen (MI-act. 163).