Falls eine Rückreise überhaupt denkbar sei, dann wolle er nach Medellín, Kolumbien, reisen (MI-act. 158 f.). Am Nachmittag desselben Tags meldete sich der Gesuchsgegner erneut am Schalter des MIKA und reichte ein auf den 19. August 2025 datiertes Schreiben mit dem Titel "Widerspruch gegen die Unterzeichnung einer „freiwilligen Rückkehr”, fehlende anwaltliche Vertretung und Hinweis auf internationale Verantwortlichkeit" ein, das er gleichentags auch ans SEM schickte (MI-act. 154 ff.). Zudem erklärte er erneut, dass er nicht nach Kolumbien zurückkehren wolle und verweigerte die Entgegennahme der -3-