Falls eine Rückreise überhaupt denkbar sei, dann wolle sie nach Medellín, Kolumbien, reisen (MI-act. 122 f.). Am Nachmittag desselben Tags meldete sich die Gesuchsgegnerin erneut am Schalter des MIKA und reichte ein auf den 19. August 2025 datiertes Schreiben mit dem Titel "Widerspruch gegen die Unterzeichnung einer „freiwilligen Rückkehr”, fehlende anwaltliche Vertretung und Hinweis auf internationale Verantwortlichkeit" ein, das sie gleichentags auch ans SEM schickte (MI-act. 119 ff.). Zudem erklärte sie erneut, dass sie nicht nach Kolumbien zurückkehren wolle und verweigerte die Entgegennahme der -3-