1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgelehnt. 2. Es werden keine Kosten auferlegt. 3. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchstellers seine detaillierte Kostennote einzureichen. Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreter) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern den Gesuchsgegner (mit Rückschein) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten