Am 29. August 2025 lehnte das SEM das Mehrfachasylgesuch des Gesuchstellers ab (MI-act. 645 ff.). Dagegen erhob der Gesuchsteller am 8. September 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde (MIact. 650). B. Mit Eingabe seines amtlichen Vertreters an das MIKA ersuchte der Gesuchsteller am 11. September 2025 erneut um Entlassung aus der Haft (act. 1 f.). C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragt die Entlassung aus der Haft (Protokoll S. 3., act. 32). Der Gesuchsgegner stellte folgenden Antrag (Protokoll S. 4., act. 33):