Am 10. Juni 2025 stellte der Gesuchsteller ein Wiedererwägungsgesuch bzw. ein Mehrfachasylgesuch (MI-act. 578 ff.), welches sein amtlicher Vertreter am 13. Juni 2025 ans SEM weiterleitete (MI-act. 577). Am 17. Juli 2025 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die algerischen Behörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments einstweilen -3- verweigert hätten, da sie das Dossier des Gesuchsgegners eingehender studieren wollten (MI-act. 563).