A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 7. November 2022 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags unter der Identität B._____ ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 5 ff., 13). Mit Entscheid vom 6. Dezember 2023 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn gleichentags aus der Schweiz weg und verpflichtete ihn, die Schweiz und den Schengen-Raum zu verlassen (MI-act. 46 ff.). Der Entscheid erwuchs am 8. Januar 2024 in Rechtskraft (MI-act. 53).