4. Bezüglich der Haftbedingungen beanstandet der Gesuchsgegner, dass ihm niemand geholfen habe, als er suizidale Gedanken gehabt und den Knopf für Hilfe gedrückt habe (Protokoll S. 4, act. 30). Sowohl im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich als auch im Gefängnis Bässlergut Basel hat der Gesuchsgegner jedoch Zugang zu medizinischer Versorgung. Gegebenenfalls kann seinen erhöhten Anforderungen an -7-