Am 7. August 2025 gab das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 139). Am 10. September 2025, um 7.20 Uhr, wurde der Gesuchsgegner angehalten (MI-act. 143). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 10. September 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 144 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.