Der Gesuchsgegner legte am 27. Februar 2023 in einer Asylunterkunft zwei Brände und beschädigte fünf Waschmaschinen und einen Tumbler schwer (MI-act. 77). Daraufhin ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 3. März 2023 eine Untersuchungshaft bis zum 28. Mai 2023 an (MI-act. 42 ff.). Am 16. August 2023 sprach das Bezirksgericht Zurzach den Gesuchsgegner der Brandstiftung und der Sachbeschädigung schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Landesverweisung von sieben Jahren, welche im SIS einzutragen sei (MIact. 75 ff.).