Am 27. Juni 2025 fand ein Ausreisegespräch beim MIKA statt, bei welchem der Gesuchsgegner wiederum angab, nicht nach Burundi zurückkehren zu wollen (MI-act. 90 f.). Gleichentags bat das MIKA das SEM, den Gesuchsgegner auf die Liste der DEPA-Rückführungen aufzunehmen (MI-act. 92). Am 9. September 2025 gab das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 93). Gleichentags, um 13.16 Uhr, wurde der Gesuchsgegner angehalten und dem MIKA zugeführt (MI-act. 95) und später durch das MIKA für einen begleiteten Rückflug nach Burundi angemeldet (MI-act. 99 f.).