A. Der Gesuchsgegner reiste gemäss eigenen Angaben am 17. November 2022 illegal in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 8). Gleichentags stellte er ein Asylgesuch (MI-act. 9). Dieses wurde durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 19. November 2024 abgelehnt und der Gesuchsgegner gleichzeitig aus der Schweiz weggewiesen und verpflichtet die Schweiz und den Schengen- Raum zu verlassen (MI-act. 17 ff.). Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil E-8026/2024 vom 30. Januar 2025 nicht ein (MI-act. 33 ff.).