Aus dem Protokoll des MIKA zur Befragung vom 5. September 2025 geht dabei hervor, dass dem Gesuchsgegner zuerst das rechtliche Gehör zur Wegweisung gewährt und um 11.15 Uhr der Wegweisungsentscheid eröffnet wurde (MI-act. 207), bevor ihm ab 11.19 Uhr das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt und um 11.55 Uhr die -6- Haft angeordnet wurde (MI-act. 211). Entgegen dem Vorbringen des Vertreters des Gesuchsgegners lag damit zur Zeit der Haftanordnung ein rechtsgenüglicher Wegweisungsentscheid vor.