Das MIKA gab am 24. Juni 2025 der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Hausdurchsuchung bei der Verlobten des Gesuchsgegner und Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 144 ff.). Die Hausdurchsuchung wurde erst am 23. Juli 2025 durchgeführt. Der Gesuchsgegner konnte dabei nicht an der Adresse seiner Verlobten angehalten werden (MI-act. 175). Mittlerweile hatte der Gesuchsgegner am 17. Juli 2025 Einsprache gegen die Ablehnung der Kurzaufenthaltsbewilligung (MI-act. 154 f.) erhoben. Am 4. September 2025, 14.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Tessin angehalten (MI-act. 184) und am 5. September 2025 dem MIKA zugeführt (MI-act. 183 ff.).