Am 10. April 2025 liess sich der Gesuchsgegner vom Zivilstandsamt Q._____ bestätigen, dass er ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung eingereicht hatte (MI-act. 120). Diese Bestätigung reichte er am 24. April 2025 per E-Mail beim MIKA ein und ersuchte gleichzeitig um einen "vorläufigen Ausweis". Das MIKA nahm diese Eingabe als Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat entgegen und gewährte das rechtliche Gehör (MI-act. 121 ff.). Mit Verfügung vom 20. Juni 2025 lehnte das MIKA das Gesuch ab (MI-act. 130 f.).