Er reichte keine Dokumente ein, welche seine behauptete Identität in irgendeiner Weise stützten (MI-act. 489), verweigerte die Herausgabe von Informationen über Verwandte oder Bekannte im Ausland, weigerte sich, mit Angehörigen Kontakt aufzunehmen und sie um Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten zu bitten (MI-act. 488, 600) und gab unterschiedliche Herkunftsstaaten an (MIact. 173, 427, 461 f., 600, 620), wobei er es ablehnte, sich mit den entsprechenden Vertretungen in Verbindung zu setzen, um Reisedokumente erhältlich zu machen (MI-act. 600).