Am 10. Juni 2025 gab die Gesuchsgegnerin anlässlich eines Ausreisegespräch beim MIKA erneut zu Protokoll, sie wolle nicht in die Türkei zurückkehren (MI-act. 235 ff.). Am 24. Juni 2025 reichte die Gesuchsgegnerin beim MIKA ein Härtefallgesuch ein (MI-act. 246 ff.), welches am 26. Juni 2025 abgelehnt wurde (MI-act. 281 ff.). In der Folge erteilte das MIKA der Kantonspolizei Aargau am 18. August 2025 den Auftrag zur Festnahme der Gesuchsgegnerin (MI-act. 292). Am 3. September 2025, 9.25 Uhr wurde die Gesuchsgegnerin angehalten und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 299).