Am 27. Oktober 2023 stellte die Gesuchsgegnerin erneut ein Mehrfachasylgesuch (MI-act. 188 ff.), welches das SEM am 7. März 2025 ablehnte (MI-act. 199 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil D-2373/2025 am 14. Mai 2025 abgewiesen (MI-act. 219 ff.). Die Gesuchsgegnerin reichte Ende März 2025 beim Zivilstandamt Q._____ ein Ehevorbereitungsgesuch ein, wobei die Papiere des Bräutigams fehlten (MI-act. 297 ff.). -3- Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 teilte das SEM dem MIKA mit, der abgewiesene Asylentscheid mit Wegweisungsverfügung sei am 15. Mai 2025 in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 233).