Am 19. April 2023 stellte die Gesuchsgegnerin ein Mehrfachasylgesuch, auf welches das SEM am 13. Juli 2023 nicht eintrat (MI-act. 101 ff., 108 ff.). Dagegen erhob die Gesuchstellerin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde, welches die Beschwerde mit Urteil D-4005/2023 vom 3. August 2023 abwies (MI-act. 118 ff.). Die Gesuchsgegnerin kam am 29. August 2023 (MI-act. 142) sowie am 1. September 2023 (MI-act. 155) einer Vorladung des MIKA nicht nach. Am 17. Oktober 2023 fand ein weiteres Ausreisegespräch statt, bei welchem die Gesuchsgegnerin wiederum angab, die Schweiz nicht verlassen zu wollen (MI-act. 173).