Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 setzte das SEM der Gesuchsgegnerin eine Ausreisefrist bis zum 16. Februar 2023 an (MI-act. 70 ff.). In der Folge fand am 26. Januar 2023 ein Ausreisegespräch beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) statt, in welchem sich die Gesuchsgegnerin zur Rückkehr und Mithilfe bei der Beschaffung eines Ersatzreisedokuments bereit erklärte, sofern in der Türkei kein Verfahren gegen sie laufe (MI-act. 81 ff.). In der Zeit zwischen dem 15. Februar 2023 und dem 12. April 2023 hielt sich die Gesuchsgegnerin nicht in der ihr zugewiesenen Unterkunft auf (MIact. 280).