Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Die Gesuchsgegnerin reiste gemäss eigenen Angaben am 28. August 2018 in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact. 9]). Gleichentags stellte sie ein Asylgesuch (MI-act. 4 ff.). Dieses wurde durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 22. April 2020 abgelehnt und die Gesuchsgegnerin gleichzeitig aus der Schweiz weggewiesen (MI-act. 23 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil D-2682/2020 vom 12. Januar 2023 abgewiesen (MI-act. 45 ff.).