3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 2. September 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 12. Dezember 2025, 12.00 Uhr, bestätigt. - 11 - 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen.