Das Spital Q._____ lehnte die Operation dann aber mit der Begründung ab, dass man kein Bett mit Bewachungsmöglichkeit zur Verfügung stellen könne. Daraufhin fragte das MIKA die Klinik R._____ an, welche am 22. Juli 2025 eine Untersuchung durchführte und anschliessend einen Kostenanschlag von CHF 17'400 stellte (MI-act. 300 ff., 320 ff.). Die grosse Preisdifferenz wurde insbesondere damit begründe, dass der Gesuchsgegner wegen der Überwachung in einem Einzelzimmer untergebracht werden müsse und dafür der Privattarif verrechnet werde. Zudem rechnete die Klinik R._____ mit einem Spitalaufenthalt von sieben Nächten (MI-act. 320 f.). -9-