7.2 Der Vertreter des Gesuchsgegners brachte vor, dass man den Gesuchsgegner nicht mit Schmerzen inhaftiert lassen könne, wenn die Organisation eines Operationstermins an den Behörden scheitere. Der Gesuchsgegner benötige aufgrund seiner Knieprobleme dringend eine Operation. Bisher sei dieses Anliegen nur halbherzig verfolgt worden und die Schmerzen sowie allfällige Folgebeschwerden des Gesuchsgegners würden in Kauf genommen. Dies könne man auch als staatliche Folter ansehen. Der Vertreter des Gesuchsgegners forderte deshalb, man solle den Gesuchsgegner umgehend aus der Haft entlassen (act. 37 f.).