Während des Strafvollzugs führte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit dem Gesuchsgegner zwei Ausreisegespräche und war mit ihm regelmässig betreffend Papierbeschaffung in Kontakt (MIact. 82 ff., 134 ff.). Der Gesuchsgegner wechselte dabei wiederholt seine -3- Bereitschaft, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 155, 157, 160, 164, 169). Nachdem das SEM am 23. Juni 2023 die Identifizierung des Gesuchsgegners bei den algerischen Behörden beantragt hatte (MI-act. 88 f.), konnte dieser schliesslich am 14. Mai 2024 als algerischer Staatsangehöriger identifiziert werden (MI-act. 165 f.).