Nachdem der Gesuchsgegner am 11. November 2022 das Bundesasylzentrum Basel verlassen hatte und sein Aufenthaltsort unbekannt war (MIact. 2, 30), wurde er am 13. November 2022 wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch und einfachen Diebstahl festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt (MI-act. 28, 30, 68).