Grundsätzlich sind sowohl unbegleitete als auch begleitete Rückführungen nach Russland per Linienflug möglich und werden regelmässig durchgeführt (MI6-act. 94). Gemäss Abklärungen des MIKA sind auf Anfrage auch unbegleitete und begleitete Flüge nach Grosny möglich (MI6-act. 96). Demgegenüber werden seit Februar 2022 keine Sonderflüge nach Russland durchgeführt (MI6-act. 94). Praktische Probleme ergeben sich, wenn eine ausreisepflichtige Person keine Reisedokumente hat.