Auf die anlässlich der heutigen Verhandlung gestellte Frage, weshalb der Gesuchsgegner das Asylgesuch nicht früher eingereicht habe, gab er zu Protokoll, er habe nicht gewusst, ob er zur Stellung eines Asylgesuchs berechtigt sei, da er aufgrund seiner Ehe mit einer Schweizer Bürgerin bereits drei Jahre legal in der Schweiz gelebt habe. Aus diesem Grund habe er das Asylgesuch erst im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs gestellt (Protokoll S. 4, act. 35).