Mit Urteil des Präsidiums des Familiengerichts Lenzburg vom 20. Mai 2025 wurde die Ehe des Gesuchsgegners mit D._____ geschieden (MIact. 289 f.). Am 28. Mai 2025 wurde der Gesuchsgegner aus der Haft entlassen (MI-act. 291 f.). Das MIKA forderte den Gesuchsgegner in der Folge mit Schreiben vom 18. Juni 2025 auf, die Schweiz bis zum 25. Juni 2025 zu verlassen (MI-act. 307). Gleichentags quittierte er den Empfang dieses Schreibens (MI-act. 309). Daraufhin war der Gesuchsgegner ab dem 26. Juni 2025 unbekannten Aufenthalts (MI-act. 311), weshalb er am 27. Juni 2025 im RIPOL ausgeschrieben wurde (MI-act. 310).