A. Der Gesuchsgegner reiste am 18. Juni 2010 in die Schweiz ein und heiratete am 20. August 2010 die Schweizer Staatsangehörige B._____ (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act. 82, 157 f.]). Die Ehegatten trennten sich am 16. November 2010 (MI-act. 145); am 9. September 2013 wurde die Ehe geschieden (MI-act. 191 ff.). Nach der Scheidung wurde das Gesuch des Gesuchsgegners um Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung abgewiesen und ihm eine Frist zur Ausreise aus der Schweiz bis zum 22. Juli 2014 gesetzt (MI-act. 82 f.).