Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 24. August 2025 erneut illegal in die Schweiz ein (MI-act. 994). Die Kantonspolizei Aargau nahm den Gesuchsgegner am 25. August 2025 im Rahmen einer Personenkontrolle fest (MI-act. 973). Am 26. August 2025, 13.05 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der polizeilich motivierten Haft entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 992), welche gegen diesen eine Wegweisungsverfügung erliess (MI-act. 1002 ff.).