Bezüglich des öffentlichen Interesses hat der Gesetzgeber mit der Einführung von Art. 74 Abs. 1 lit. b AIG bereits eine grundsätzliche Wertung vorgenommen, indem er die Anordnung einer Rayonauflage lediglich an die Voraussetzung knüpft, dass ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungs- -6-