Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 24. Juli 2025 -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Mit Entscheid vom 8. April 2025 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Beschwerdeführers ab, wies diesen aus der Schweiz und dem Schengenraum weg und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 29 ff.). Das Bundesveraltungsgericht trat mit Entscheid vom 17. Juni 2025 auf eine dagegen eingereichte Beschwerde nicht ein (MI-act. 54 ff.).