Auf Anfrage des MIKA teilte der zuständige Mitarbeiter von swissREPAT am 29. September 2015 mit, es sei trotz der Weigerung der Swiss, Ausschaffungen nach Algerien durchzuführen, bei Vorliegen einer Freiwilligkeitserklärung jederzeit möglich, über eine andere Fluggesellschaft kurzfristig einen Flug nach Algerien zu buchen (MI-act. 353).