2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Ausschaffungshaft bis zum 22. August 2025 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2025.52 vom 26. Mai 2025). Am 15. August 2025 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Durchsetzungshaft, ordnete diese im Anschluss daran für einen Monat an und beendete die bis zum 22. August 2025 bestätigte Ausschaffungshaft (act. 1 ff.). Die heutige Verhandlung begann um 14.30 Uhr; das Urteil wurde um 15.10 Uhr eröffnet, womit die richterliche Haftüberprüfung fristgerecht erfolgte.