2. Die Haft begann am 15. August 2025, 12.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 78 AIG für einen Monat bis zum 14. September 2025, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die am 23. Mai 2025 angeordnete und vom Verwaltungsgericht bis am 22. August 2025 bestätigte Ausschaffungshaft wird per sofort beendet. 1. (richtig 4.) Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) oder im Gefängnis Bässlergut Basel vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.